AGB für die Vermietung des Ferienhaus-Witte-Ostsee Stand: Januar 2022
§ 1 Buchungsbestätigung: Die Reservierung für die Ferienwohnung ist rechtskräftig mit Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Anzahlung/Gesamtsumme (siehe §2). Mit Überweisung der Anzahlung erkennen der Mieter und seine Mitreisenden die AGB als verbindlich an
§ 2 Anzahlung: Die Anzahlung in Höhe von 10% der Gesamtsumme ist innerhalb von 14 Tagen nach der Buchungsbestätigung auf unser Konto zu überweisen. Die Restzahlung inklusive der Kaution (150,00 Euro) ist 4 Wochen vor Anreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen ist nach Absprache der Reisepreis in Bar zu zahlen.
§ 3 Kaution: (bei Anreise mit Haustieren) Die Kaution für das Ferienhaus beträgt 150,00 Euro. Die Kaution ist mit der Bezahlung der Miete an den Vermieter zu überweisen.
Die Kautionsabrechnung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach der Abreise, wobei eventuelle Schäden am Ferienhaus, dem Inventar, den Fahrrädern und den Spielgeräten und/oder eine übermässige Verschmutzung wird von der Kaution abgezogen wird. Sollte die Höhe der aufgeführten Abzüge die Höhe der Kaution übersteigen, so wird die Differenz dem
Mieter in Rechnung gestellt.
§ 4 An- und Abreise: Am Anreisetag steht das Ferienhaus ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich 15:00 Uhr bezogen werden kann. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung ab 10.30 Uhr zur Verfügung zu stellen.
§ 5 Beendigung des Mietverhältnisses: Das Mietverhältnis endet nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit.
§ 6 Mietobjekt:
Das Ferienhaus wird mit vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Über den Zustand der Wohnung und des Inventars werden eventuelle Rügen nur innerhalb 24 Stunden ab Ankunft anerkannt. Danach müssen evtl. beschädigte/ fehlende Gegenstände ersetzt werden. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in der Ferienwohnung vorgesehen. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden.
6.1.Entsorgungen von Windeln, Feuchttücher, Hygenetücher/artikel über die Toilettenanlage sind nicht gestattet, für entstandene Schäden (Verstopfungen) haftet der Mieter. Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Der Abfall ist in den bereitgestellten Abfall- behälter getrennt zu entsorgen.
6.2. Die Mitnahme von bis zu zwei Hunden ist möglich, dies ist dem Vermieter bei der Buchung mitzuteilen. Der Mieter hat bei der Mitnahme von Tieren zu beachten, dass insbesondere Hunde nicht in Betten oder auf Sitzmöbel dürfen. Des weiteren ist es dem Mieter ausdrücklich untersagt, insbesondere Hunde, bei Abwesenheit
unbeaufsichtigt zurückzulassen. Durch Zuwiderhandlung entstehende Schäden oder zusätzliche Reinigungskosten trägt der Mieter in vollem Umfang.
Mögliche Hinterlassenschaften auf dem Grundstück Dorfstrasse 54, der mitgebrachten Tiere sind täglich in den bereitgestellten Behälter zu entsorgen.
6.3. Die Nutzung der Markise ist nur bei trockenem Wetter und nur bei wenig Wind zugelassen. Vor dem verlassen des Ferienhauses und über Nacht ist die Markise zum Schutz vor Beschädigungen der Gebäudekonstruktion und der Markise ein zu fahren.
Feuchteschäden am Markisentuch, sowie Schäden an der Konstruktion der Markise werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
6.4.Die Reinhaltung des Ferienhauses obliegt dem Mieter. Die Endreinigung ist im Endpreis enthalten, gleichwohl ist das Ferienhaus mit Inventar bei Abreise besenrein zu hinterlassen. Das Rauchen ist in der Ferienwohnung nicht gestattet.
6.5. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Ferienhauses, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises (§ 2) kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter
§7. Änderungen der Leistung und Preiserhöhung:
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt der Buchung, die nach Buchung bzw. Zusendung der Buchungsbestätigung notwendig werden und die vom Vermieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Ferienhausaufenthaltes nicht beeinträchtigen. Der Vermieter ist verpflichtet, den Mieter über die Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich nach Bekannt werden in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten.
7.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschliesslich aus der Leistungsbeschreibung die im Internet enthalten ist sowie den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
§ 8. Aufenthalt:
Der Mindestaufenthalt bei den Wohneinheiten sind mindestens 3 Tage. Andere Aufenthaltszeiten sind in der Haupt- und Nebensaison auf Anfrage möglich. Das Ferienhaus darf höchstens mit der in der Beschreibung angegebener Personenzahl benutzt werden. Bei Überbelegung haben sowohl Ferienvermittler als auch Eigentümer der Ferienwohnung das Recht, überzählige Personen abzuweisen oder den entsprechenden Aufpreis (15,00 Euro/Person/Tag)einzuziehen.
§ 9. Nutzung Internet/WLAN: Der Vermieter stellt dem Mieter für die Dauer des Aufenthaltes kostenfrei einen Zugang zum Internet vermittels WLAN zur Verfügung. Die Zugangsdaten kann der Mieter telefonisch oder per SMS beim Vermieter erfragen. Der Zugang kann jederzeit widerrufen werden. 9.1. Der Mieter ist nicht berechtigt, die Zugangsdaten Dritten weiterzugeben oder Dritten
Zugang zum Internet über WLAN zu gewähren. Im Falle von Zuwiderhandlungen mißbräuchlicher Art haftet der Mieter uneingeschränkt bei Ansprüchen Dritter.
Der Zugang zu gewaltverherrlichend, pornografischen oder kostenpflichtigen Seiten über WLAN ist hardwareseitig soweit als möglich gesperrt. Dem Mieter ist es dennoch untersagt,
über WLAN auf Seiten oder Dienste mit verbotenen oder kostenpflichtigen, gewaltverherrlichend, pornografischen Inhalte zuzugreifen. Bei Zuwiderhandlungen haftet der Mieter in vollem Umfang. 9.2. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass hardwareseitig kein Schutz gegen Viren und/oder Schadsoftware installiert ist. Es obliegt dem Mieter, seine Endgräte mit entsprechender Software gegen derartige Bedrohungen zu schützen. 9.3. Der Mieter ist bei Inanspruchnahme des WLAN für sämtliche übermittelten Daten sowie genutzte kostenpflichtige Dienstleistung oder Rechtsgeschäfte in vollem Umfang verantwortlich und hat alle ggf. anfallenden Kosten zu tragen. 9.4. Der Mieter hat bei der Nutzung des WLAN alle geltenden Rechtsvorschriften einzuhalten, keine sitten- oder rechtswidrigen Inhalte zu nutzen oder zu verbreiten, keine urheberechtlich geschützten Güter zu vervielfältigen, zu verbreiten oder zugänglich zu machen, die geltenden Jugendschutzvorschriften zu beachten, keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte zu versenden oder zu verbreiten sowie das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (SPAM) oder für eine andere Form unzulässiger Werbung zu nutzen. 9.5. Der Mieter stellt bei der Nutzung des WLAN den Vermieten von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer rechtswidrigen Verwendung des WLAN - oder einen Verstoss gegen diese Vereinbarungen durch den Mieter entstehen. 9.6. Der Mieter kommt gegenüber dem Vermieter für sämtliche Kosten und Aufwendungen auf, die im Zusammenhang mit einer rechtswidrigen oder nicht vereinbarten Verwendung des WLAN-Zuganges entstehen.
§10 Benutzung der Spielgeräte:
Eltern/Begleitpersonen von Kindern haben sich vor der Benutzung der Spielgeräte auf deren sicheren Nutzung und Standfestigkeit zu überzeugen.
Die an den Spielgeräten angebrachten Hinweise , Regeln und Verbote sind zu beachten.
Begleitpersonen sind angehalten dem Kind/Kindern die Spielregeln zu erläutern und auf ihre Einhaltung zu achten. Das Trampolin darf nur mit einer Person gleichzeitig benutzt werden.
Saltos sind lebensgefährlich und damit absolut verboten.
§ 11 Reiserücktritt:
Ein notwendiger Rücktritt von der Reise muss schriftlich mitgeteilt werden. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Vermieters auf Bezahlung des vereinbarten Reisepreises bestehen. Sofern sich die gebuchte Ferienwohnung nicht anderweitig vermieten lässt, hat der Vermieter einen Ersatzanspruch nach folgender Staffelung:
Bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 15 % des Reisepreises. bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises. bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises. bis zum 11. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises
danach 90 % des Reisepreises Darüber hinaus ist in jedem Falle eine Storno-/Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40 € zuzahlen. Die Rücktrittgebühr wird mit der Anzahlung verrechnet. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-/-Abbruchversicherung wird dringend empfohlen.
§ 12 Rücktritt durch den Vermieter:
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter, Nachbarn trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.
§ 13 Verbot der Einreise nach Schleswig-Holstein
Bei einem Verbot der Einreise nach Schleswig-Holstein, angeordnet durch die Landesregierung SH, z.bsp. durch/wegen das Corvid 19 Virus, wird die eingezahlte Summe erstattet!
§ 14 Haftung des Vermieters:
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentliches Kaufmannes für die sorgfältige Vorbereitung und Überwachung des Ferienhauses und die Richtigkeit der Beschreibung des Ferienhauses auf dieser Seite und aller anderen Internetpräsenzen, die vom Vermieter selber erstellt werden. Der Vermieter haftet jedoch nicht für Angaben in anderen Haus-, Orts- oder sonstigen Prospekten, auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit der Vermieter keinen Einfluss nehmen - oder sie sonst wie überprüfen kann. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.
§ 15 Schriftform:
Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung oder aber der Zahlung in bar.
Ein Exemplar der Allgemeine-Geschäfts-Bedinungen (AGB`s) sind vor Ort vom Mieter dem Vermieter zu übergeben.
§ 16 Salvatorische Klausel:
Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.
Martin Witte Dorfstrasse 54 24257 Schwartbuck